Gemeindeverordnung über die Anwendung der im Statut des Steuerpflichtigen vorgesehenen Rechte und über die einvernehmliche Feststellung.

Die Verordnung regelt die Anwendung der Rechte der Steuerpflichtigen gemäß Statut und das Verfahren zur einvernehmlichen Feststellung von Sachverhalten. Die Verordnung wurde mit Beschluss des Gemeinderates von Schnals Nr. 37 vom 13.1.2024 genehmigt.

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Veröffentlichungsdatum

01.07.2025

Beschreibung

Die Verordnung über die Anwendung der im Statut des Steuerpflichtigen vorgesehenen Rechte legt fest, wie Steuerpflichtige ihre Rechte geltend machen können. Zudem regelt sie das Verfahren zur einvernehmlichen Feststellung von Sachverhalten zwischen Steuerpflichtigen und Behörde, um Streitigkeiten zu vermeiden und Rechtssicherheit zu schaffen. Ziel ist ein transparentes und faires Steuerverfahren.


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01.07.2025

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Zuletzt aktualisiert: 21.08.2025, 12:03 Uhr