Erklärung über das Nichtvorhandensein von Hinderungsgründen für die Ausübung des Amtes als EPV

Die Erklärung bestätigt das Fehlen von Ausschlussgründen für die Ausübung des Amts als Verantwortlicher (EPV) für die Attraktivität historischer Ortskerne Linie B - Projekt zur kulturellen und sozialen Wiederbelebung.

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Veröffentlichungsdatum

08.06.2024

Beschreibung

Im Zusammenhang mit der Attraktivität historischer Ortskerne Linie B - Projekt zur kulturellen und sozialen Wiederbelebung dient die Erklärung über das Nichtvorhandensein von Hinderungsgründen als Nachweis, dass die betreffende Person keine rechtlichen oder persönlichen Einschränkungen hat, die sie an der Ausübung der Funktion als EPV (Externe Person für Verantwortlichkeit) hindern. Diese Erklärung ist Voraussetzung für die Übernahme der verantwortlichen Rolle innerhalb der öffentlichen Verwaltung.

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Veröffentlichungsdatum

08.06.2024

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Zuletzt aktualisiert: 21.08.2025, 14:43 Uhr