Im Zusammenhang mit der Anwendung der "Attraktivität historischer Ortskerne Linie B - Projekt zur kulturellen und sozialen Wiederbelebung - Umsetzung des PNRR-Projektes „Attraktivität historischer Ortskerne“ 3.6 LINIE AKTION „Umsetzung von Initiativen zur Steigerung der Wohnattraktivität und zur Bekämpfung der demografischen Abwanderung“ MASSNAHME 9 – Innovatives touristisches Angebot - Organisation einer Ausstellung in den Räumen und Plätzen des „verstreuten Museums“ dient die Erklärung über das Nichtvorhandensein von Hinderungsgründen als Nachweis, dass die betreffende Person keine rechtlichen oder persönlichen Einschränkungen hat, die sie an der Ausübung der Funktion als EPV (Externe Person für Verantwortlichkeit) hindern. Diese Erklärung ist Voraussetzung für die Übernahme der verantwortlichen Rolle innerhalb der öffentlichen Verwaltung.