Eigenerklärung für das verpflichtende Kindergartenjahr: Häuslicher Unterricht

Erziehungsverantwortliche, die selbst für die Bildung ihres Kindes sorgen, müssen die Eigenerklärung zwischen dem 8. und 16. Januar bei der Wohnsitzgemeinde einreichen.

Veröffentlichungsdatum

19.12.2025

Beschreibung

Der Besuch des Kindergartens ist grundsätzlich freiwillig, ein Jahr ist jedoch gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben.

Welche Kinder sind betroffen? Eingeschrieben werden müssen alle Kinder, die zwischen dem 1. Mai 2021 und dem 30. April 2022 geboren sind. Voraussetzung für den Besuch des Kindergartens ist zudem die Erfüllung der Impfpflicht.

Häusliche Bildung: Für Erziehungsverantwortliche, die im verpflichtenden Kindergartenjahr selbst für die Bildung ihres Kindes sorgen möchten, besteht eine Meldepflicht. Innerhalb der Einschreibefrist vom 8. bis 16. Januar muss hierfür eine Eigenerklärung bei der Wohnsitzgemeinde abgegeben werden. Mit diesem Dokument erklären die Eltern, dass sie Bildungstätigkeiten durchführen, die den Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen.

Die Eigenerklärung für das Jahr 2026-2027 ist an die Gemeinde Schnals zu richten. Sie kann persönlich abgegeben oder via E-Mail übermittelt werden; eine Kopie des Personalausweises ist beizulegen.


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Veröffentlichungsdatum

19.12.2025

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Zuletzt aktualisiert: 19.12.2025, 10:19 Uhr

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