Die Verordnung zur Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene legt fest, wie die verfügbaren Unterkunftskapazitäten gerecht und effizient verteilt werden. Sie bestimmt Zuständigkeiten, Kriterien und Verfahren zur Vergabe von Gästebetten an touristische Betriebe oder Veranstalter. Ziel ist die Optimierung der Nutzung und die Förderung des Tourismus auf lokaler Ebene.